Thremer & Thremer, Rechtsanwälte, Lohr a. Main


Ehe- und Familienrecht

 

Zum Familienrecht zählen in erster Linie die mit einer Trennung und Scheidung zusammenhängenden Bereiche: Unterhalt, Vermögensauseinandersetzung, Rentenausgleich, Sorgerecht und Umgang mit den gemeinsamen Kindern.
 
Wir sorgen dafür, dass Sie auch nach einer Trennung nicht alleine sind.
 
Kommt es zur Trennung / Scheidung der Ehegatten, stellt dies für beide Seiten eine Ausnahmesituation dar. Eine einvernehmliche Trennung wäre der Idealfall. Dem steht oft jedoch entgegen, dass neben dem mit der Trennung verbundenen wirtschaftlichen Druck zusätzlich emotionale Konflikte und Schuldvorwürfe die Situation verschärfen.
Wir wollen Sie in die Lage versetzen, ihre Auseinandersetzungen einvernehmlich zu regeln, damit sich beide Ehepartner auch nach der Scheidung mit Anstand begegnen können. Gerne unterstützen wir Sie, wenn Sie eine einvernehmliche und damit effektive Scheidung anstreben.
 
Sollte eine solche Einigung aber im konkreten Fall nicht möglich sein, vertreten wir Sie selbstverständlich engagiert und mit aller Konsequenz bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche vor Gericht.
 
Die Trennung und Scheidung von Unternehmern und Selbstständigen weist besondere Probleme auf. So gestaltet sich schon die Ermittlung des unterhaltsrechtlich relevanten Einkommens deutlich komplexer und schwieriger als bei Privatpersonen. Auch die Vermögensauseinandersetzung ist oft wesentlich schwieriger und für die wirtschaftliche Existenz des Unternehmers von existentieller Bedeutung.
 
Bereits im Vorfeld der Scheidung müssen die Weichen gestellt werden. Gerne entwickeln wir gemeinsam mit Ihnen die für Sie vorteilhafte Strategie.
 
Oft ist es sinnvoll, bereits vor einer Eheschließung die wichtigsten Scheidungsfolgen durch einen Ehevertrag zu regeln. Auch hier stehen wir Ihnen mit kompetentem Rat zur Seite.
 
Frau Rechtsanwältin Maria Barbara Thremer ist seit 2000 Fachanwältin für Familienrecht. Herr Rechtsanwalt Christoph Thremer ist seit 2003 Fachanwalt für Familienrecht.
 
Da wir seit unserer Kanzleigründung im Jahr 1996 einen unserer Schwerpunkte im Familienrecht gesetzt haben, sind wir insbesondere mit folgenden Rechtsbereichen befasst:

  • Ehescheidung und Scheidungsfolgen
  • Scheidung mit nur einem Anwalt
  • Alternative Konfliktlösung
  • Unterhaltsverfahren
  • Umgangsrecht
  • Elterliches Sorgerecht
  • Herausgabe eines Kindes
  • Zugewinnausgleich
  • Vermögensauseinandersetzungen
  • Versorgungsausgleich
  • Wohnungs- und Hausratsaufteilung
  • Unterhaltsberechnungen (Kindes-, Trennungs-, nachehelicher Ehegattenunterhalt)
  • Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen
  • Vaterschaftsfeststellung und Vaterschaftsanfechtungsverfahren
  • Nichteheliche Lebensgemeinschaft
  • Eingetragene Lebensgemeinschaft
  • Gewaltschutz und Gewaltschutzverfahren
  • Vaterschaftsfeststellung und Vaterschaftsanfechtung
  • Namensrecht
  • Adoption
  • Recht der Pflegschaft und Betreuung
  • Internationales Familienrecht

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