Thremer & Thremer, Rechtsanwälte, Lohr a. Main


Bau- und Grundstücksrecht

 

Das private Baurecht umfasst das Rechtsverhältnis zwischen Werkunternehmer und Bauherrn im Rahmen von Werkverträgen.
 
Hier sind wir in sämtlichen Fragen des Gewährleistungs- und Haftungsrechtes außergerichtlich und gerichtlich tätig.
 
Wir vertreten Sie im selbständigen Beweisverfahren. Gerade im Bereich des Baurechts ist die Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens in vielen Fällen das Mittel der ersten Wahl, weil hierdurch komplexe technische Sachverhalte überhaupt erst aufgeklärt und anfallende Kosten der Mangelbeseitigung ermittelt werden können. Meist wird erst mit dem Ergebnis des Beweisverfahrens die weitere Auseinandersetzung kalkulierbar.
 
Zu einem weiteren wichtigen Tätigkeitsbereich zählt für uns die Durchsetzung Ihrer Werklohnforderung als Handwerker.
 
Zusätzlich beraten wir bei der Vorbereitung und dem Abschluss von Grundstückskaufverträgen und Immobiliengeschäften.

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