Thremer & Thremer, Rechtsanwälte, Lohr a. Main


Erbrecht

 

Jedes Jahr werden erhebliche Vermögenswerte von einer Generation an die nächste vererbt, was nicht selten mit erheblichen Konflikten verbunden ist. Die Gestaltungsfreiheit, die das Gesetz eröffnet, wird dabei zu wenig genutzt. Ohne entsprechende Regelungen verbleibt es bei den gesetzlichen Vorschriften, die in vielen Fällen den individuellen Wünschen und Vorstellungen nicht gerecht werden.
 
Wir unterstützen Sie, den Gestaltungsspielraum für sich passend auszuschöpfen. Dabei arbeiten wir mit erfahrenen Notaren und Steuerberatern zusammen.
 
Ist der Erbfall eingetreten, sehen sich die Hinterbliebenen - oft in einer Situation, in der sie der Verlust eines Angehörigen bereits genug belastet - mit einer Fülle praktischer, bürokratischer und auch juristischer Schwierigkeiten konfrontiert. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung gehen wir mit dieser Ausnahmesituation souverän und einfühlsam um. Dabei nehmen wir uns Zeit für Sie und unterstützen Sie bei der Klärung Ihrer offenen Fragen. Auch sind wir erfahren in der Verwaltung des Nachlasses und der Nachlassabwicklung.
 
Erbengemeinschaften streiten häufig und heftig. Bei der Durchsetzung Ihrer Rechte und bei der Lösung Ihrer Konflikte helfen wir Ihnen gerne. Zur Vermeidung langer und kostspieliger gerichtlicher Auseinander-setzungen suchen wir die Vermittlung zwischen den Parteien.
 
Rechtsanwalt Christoph Thremer hat im Jahr 2007 zur Vorbereitung auf den Fachanwalt bereits den Fachlehrgang Erbrecht erfolgreich absolviert.
 
Unsere anwaltliche Tätigkeit im Erbrecht umfasst unter anderem:

  • Gestaltung von Testamenten, Vermächtnissen und Erbverträgen
  • Enterbung
  • Vorweggenommene Erbfolge - Schenkungen, Übergabeverträge, Verträge zugunsten Dritter
  • Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung
  • Unternehmensnachfolge
  • Vorsorgeplanungen, Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft?
  • Vertretung vor dem Nachlassgericht bei Erbscheinsverfahren
  • Abwicklung von Nachlässen
  • Testamentsvollstreckungen
  • Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften - Vertretung bei Teilungsversteigerungen
  • Nachlasshaftung und Möglichkeiten der Haftungsbegrenzung
  • Nachlassinsolvenz
  • Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen

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