Thremer & Thremer, Rechtsanwälte, Lohr a. Main


Immobilienrecht


  Der Kauf eines Grundstücks oder einer Wohnung ist für viele Menschen ein außergewöhnliches Vorhaben und die Unterzeichnung des Immobilienkaufvertrags ein ganz besonderer Moment. Im Immobilienrecht geht es fast immer um erhebliche wirtschaftliche Werte. Viele Menschen tätigen die Investition in eine Immobilie nur ein einziges Mal in Ihrem Leben.
 
Dabei sollte man die Risiken, die eine so weitreichende Investition mit sich bringt, immer im Auge behalten. Unter Zeitdruck sollte die Kaufentscheidung nie getroffen werden. Versprechungen des Vertragspartners, aber auch Aussagen eines Maklers, sollten stets kritisch hinterfragt werden.
 
Keinesfalls sollte man die Ausarbeitung des Kaufvertrags unreflektiert der anderen - oftmals stärkeren - Vertragspartei überlassen. Daher ist eine ausgewogene Vertragsgestaltung, die wirtschaftliche Risiken zu vermeiden hilft, besonders wichtig. So muss z.B. geklärt werden, zu welchem Zeitpunkt der Käufer den Kaufpreis möglichst risikolos zahlen kann oder der Verkäufer dem Käufer die Nutzung der Immobilie überlässt.
 
Im Vorfeld des Erwerbs der Immobilie geben wir Ihnen u.a. Antworten auf folgende Fragen:
 
 
  • Was sind die rechtlichen Konsequenzen, wenn Grundpfandrechte oder Grunddienstbarkeiten zugunsten von Banken oder anderen Dritten an dem ausgewählten Objekt bestehen?
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  • Was geschieht, wenn der bisherige Eigentümer noch vor dem Verkauf Mietverträge schließt und wie können solche Risiken vermieden werden? Welche Klauseln im Kaufvertrag und in den Anlagen (Teilungserklärung etc.) sind nachteilig für den Käufer, welche günstig?

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    Auch beim Verkauf von Immobilien ist eine kompetente Beratung durch einen Anwalt für Immobilienrecht unerlässlich. Hier gilt es ebenso die mannigfaltigen Risiken durch die richtige Vertragsgestaltung zu minimieren, insbesondere die Zahlung des Kaufpreises abzusichern und die Haftungsrisiken einzudämmen.
     
    Wir begleiten Sie aktiv bei Vertragsverhandlungen. Gerne stehen wir Ihnen auch im Hintergrund beratend zur Seite. Wir arbeiten mit den örtlichen Notaren zusammen und sind Ihnen gerne bei der rechtlichen Umsetzung Ihrer persönlichen Anliegen im jeweiligen Vertragstext behilflich.
     
    Bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit Immobilientransaktionen helfen wir Ihnen bei der außergerichtlichen und der gerichtlichen Geltendmachung Ihrer Rechte.
     
    Das Gleiche gilt für die schenkweise oder teilentgeltliche Übertragung von Immobilien auf die nächste Generation im Wege der vorweggenommenen Erbfolge. Diese kann sinnvoll sein, um erbschafts- und schenkungssteuerliche Vorteile auszunutzen. Dabei liegt uns aber auch besonders die finanzielle und die rechtliche Absicherung des Übergebers (etwa durch Nießbrauch oder Wohnrecht) am Herzen.
     
    Wir sind Ihnen auch bei Fragen im Zusammenhang mit Finanzierung von Grundstückskaufverträgen oder sonstigen Darlehensaufnahmen behilflich. Das ist vor allem dann von Bedeutung, wenn Grundschulden oder Hypotheken bestellt werden müssen.

     
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